Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - beeinhaltet die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat seine rechtliche Grundlage in § 167 Abs. 2 SGB IX und ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Die Zuständigkeit fällt in den Arbeitskreis „BGM“ des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Halle.
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Auch hier ist der Arbeitskreis „BGM“ des Eigenbetriebes Kindertagestätten zuständig.