Mein Kind anmelden

Informationen zur Anmeldung und Platzvergabe eines Kita- oder Hortplatzes für Ihr Kind.

Mein Kind anmelden

Das Kitaportal der Stadt Halle (Salle) steht zur Anmeldung zur Verfügung.


Ihre Bedarfsmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz können Sie nun zentral und auf digitalem Weg im Kitaportal abgeben. 

Das neue Kitaportal bietet zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten. Eltern / Sorgeberechtigte bekommen einen detaillierten Überblick über alle Betreuungs-Einrichtungen in der Stadt Halle (Saale) inklusive der Kinderkrippen, Kindertagespflegen, Kindergärten und Horte. Der Zugriff erfolgt hierbei bequem unabhängig von ihrem Zugangsgerät. Sie können bis zu fünf Wunschreinrichtungen auswählen und werden über Ihr Nutzeraccount über jede wichtige Aktualisierung im Vergabeprozess direkt durch die Träger und Einrichtungen im Kitaportal informiert. Der Verwaltungsaufwand für Träger, Einrichtungen und Stadt wird minimiert und der gesamte Prozess zur Vergabe von geeigneten Betreuungsplätzen wird für alle Beteiligten transparenter, einfacher und effizienter. 

Alle Eltern / Sorgeberechtigte, die aktuell noch offene Anfragen für Betreuungsplätze haben, sollten ihre Bedarfsmeldung im neuen Kitportal entsprechend formal aufnehmen. Alle Betreuungsplätze, die die Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale) ab 12.11. vermitteln, bedürfen einer Bedarfsanfrage im neuen Kitaportal. 

Detaillierte Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie direkt im neuen Kitaportal auf der Startseite sowie einer ausführlichen Liste Häufiger Fragen.

Wir freuen uns auf die Nutzung des neuen digitalen Anmeldeprozesses für Kinderbetreuungsplätze und möchten damit zu einer verbesserten Suche eines passenden Betreuungsplatz ihres Kindes beitragen. 

Team Belegungsmanagement und Anmeldung
Ernst-Haeckel-Weg 10a
06122 Halle (Saale)
E-Mail: kita-anmeldung@halle.de

Frau Dohndorf
Telefon: (0345) 221 22 34

Frau Gusche
Telefon: (0345) 221 22 47

Fragen vor der Anmeldung eines Kitaplatzes

Kann ich mir Einrichtungen vor Anmeldung vor Ort anschauen?

Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung zu machen. Bitte rufen Sie in der Einrichtung an und vereinbaren einen Termin. Die Leiterin führt Sie gern durch die Einrichtung und informiert Sie über das Konzept der Einrichtung.

Welche pädagogischen Konzepte kann ich in den Kitas und Horten des Eigenbetriebs finden?

In den 49 Kindertagesstätten und 6 Horten ist die grundlegende pädagogische Arbeit am Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt und der Trägerphilosophie des Eigenbetriebes ausgerichtet.
Jede Einrichtung hat aber den individuellen Freiraum ihre konzeptionellen Schwerpunkte und Ansätze entsprechend der Bedingungen und Bedarfe zu gestalten, so finden die Erkenntnisse z. B. der Montessorie-, Reggio- und Fröbelpädagogik im Kita-Alltag Anwendung. Im Eigenbetrieb arbeiten Kitas mit folgenden Zertifizierungen:  Kneipp Kita,  Kita nach Situationsansatz (Kompetenzzentrum), Umwelt-Kita und ein Kind-Eltern-Zentrum ist im entstehen. Es gibt 7 integrative Kindereinrichtungen. Weiterhin orientieren sich Einrichtungen am Bewegungskonzept nach Elfriede Hengstenberg und Emy Pickler, andere haben als Profil den musischen oder den naturorientierten Schwerpunkt gewählt. Für viele der Kitas des Eigenbetriebes ist die Verbundenheit zur Stadt Halle von großer Wichtigkeit. So machen die Kinder sich mit Sehenswürdigkeiten und der Geschichte vertraut und beteiligen sich an den Höhepunkten in ihrem Umfeld.
Einen Überblick über alle Einrichtungen finden Sie hier.

Fragen zur Anmeldung eines Kitaplatzes

Kann ich mein Kind schon vor der Geburt anmelden?

Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich.

Welche Möglichkeit der Anmeldung habe ich?

Sie können die Anmeldung zur Aufnahme des Kindes in die Kinder-/Hortbetreuung über das Kita-Portal der Stadt Halle (Saale) vornehmen.

Wie gestaltet sich das Verfahren und der zeitlicher Ablauf der Anmeldung?

Hat die gewünschte Kindertagesstätte oder der gewünschte Hort freie Plätze, wird ein Betreuungsvertrag mit den Personensorgeberechtigten abgeschlossen in denen der Betreuungsumfang der Kindertagesstätte / des Hortes erfasst wird. Darüber hinaus wird ein Kostenbescheid erlassen, in dem der monatlich zu zahlende Kostenbeitrag festgelegt wird.

Wenn im Moment der Anmeldung kein Platz verfügbar ist, wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt.


Über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung können Sie sich jederzeit über Ihr Nutzerkonto informieren.
 

Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Kindertagesstätten / den Horten des Eigenbetriebes betreut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und die Zustimmung vom Fachbereich Bildung der Stadt Halle (Saale) vorliegt.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in meiner Wunscheinrichtung erhält?

Nach Übermittlung Ihrer Anmeldung über das Kita-Portal wird die Verfügbarkeit des gewünschten Platzes zeitnah geprüft.

Das Ergebnis wird Ihnen per Mail, in Ausnahmefällen per Post, mitgeteilt.

Über den aktuellen Stand Ihrer Anmeldung können Sie sich jederzeit über Ihr Nutzerkonto informieren.

Welche Unterlagen benötige ich für den Abschluss eines Betreuungsvertrages?

Der Betreuungsvertrag wird Ihnen per E-Mail zugeschickt. In Ausnahmefällen erfolgt die Zusendung des Betreuungsvertrages per Post.

Bitte beachten Sie, dass die im Betreuungsvertrag angesprochene/n Person/en oder Institutionen unterschreiben muss/müssen. Bitte denken Sie daran, den unterschriebenen Betreuungsvertrag fristgerecht an den Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) zurzückzusenden.

Außerdem wird die Kündigungsbestätigung eines anderen Trägers oder Kindertagespflegeperson, sofern bereits ein anderes Vertragsverhältnis eingegangen wurde, benötigt.

Was ist eine Betreuungsstufe und wonach richtet sich diese?

Eine Betreuungsstufe ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Betreuungszeit. Diese richtet sich danach, ob Eltern erwerbstätig sind oder nicht.

Was kostet mich der Kita/Hort-Platz im Monat?

Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019

Übersicht über die Kostenbeiträge:

Kinderkrippe/ Tagespflege  (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)

25 h        30 h        35 h         40 h       45 h         50 h        55 h       60 h

118 €     134 €     150 €       165 €      181 €      196 €        211 €     226 €

 

Kindergarten  (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)

25 h        30 h        35 h         40 h         45 h          50 h          55 h         60 h

86 €        95 €        104 €       119  €      133 €        142 €        158 €       174 € 

  

Hort  (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)

27 h        32 h        37 h         ab 38 h

58 €        60 €        65 €         66  €

 

Kostenbeitrag für Gastkinder i.S.d. § 2 (3) der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale):
0 - 3 Jahre je angefangene Stunde 2,40 €
ab 3 Jahre - Schuleintritt je angefangene Stunde 1,50 €


Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder ohne regulären Hortplatz) je angefangene Stunde 0,70 €.

Bei Überschreitung der Betreuungszeitstufe und für den Zukauf sind je angefangene Stunde 4,00 € zu entrichten.  

Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.

Was ist im Betreuungsvertrag geregelt?

Siehe "Betreuungsvertrag Muster" bei Dokumente

Gehört die Eingewöhnungsphase bereits zur vertraglich vereinbarten Betreuung?

Mit Beginn der Eingewöhnung in der Einrichtung fängt die Betreuung und somit auch der Versicherungsschutz an. Daher ist im Betreuungsvertrag die Zeit der Eingewöhnung enthalten. Es wird empfohlen, mindestens 1 Monat Eingewöhnung mit geringerer Betreuungsstundenanzahl einzuplanen.

Fragen zur Ummeldung eines Kitaplatzes

Wo kann ich mein Kind für eine andere Einrichtung ummelden?

Eine Ummeldung können Sie nur über das Kita-Portal der Stadt Halle (Saale) einreichen.

Welche Unterlagen werden für eine Ummeldung benötigt?

Für eine Ummeldung Ihres Kindes in eine andere Einrichtung bedarf es einen wichtigen Grund (z.B. wegen Umzug). Es werden dazu keine Unterlagen benötigt.