Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat seine rechtliche Grundlage in § 167 Abs. 2 SGB IX und ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Die Zuständigkeit fällt in den Arbeitskreis „BGM“ des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Halle.
12.07.2018
Ziele des BEM:
- die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen erhalten, verbessern und wiederherstellen
- chronische Krankheiten und Behinderungen vorbeugen
- die Arbeitsunfähigkeit überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
- den Arbeitsplatz von Krankheit und Behinderung betroffener Mitarbeiter/innen möglichst erhalten