Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement hat seine rechtliche Grundlage in § 167 Abs. 2 SGB IX und ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Die Zuständigkeit fällt in den Arbeitskreis „BGM“ des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Halle.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

12.07.2018

Ziele des BEM:

  • die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter*innen erhalten, verbessern und wiederherstellen

  • chronische Krankheiten und Behinderungen vorbeugen

  • die Arbeitsunfähigkeit überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen

  • den Arbeitsplatz von Krankheit und Behinderung betroffener Mitarbeiter/innen möglichst erhalten