Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - beeinhaltet die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Dafür zuständig ist der Arbeitskreis "BGM" des Eigenbetriebes Kindertagesstätten. Er beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Mitarbeiter*innen.
Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor Verletzungen, Erkrankungen und negativen Belastungen, d.h. die Erhaltung und Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten am Arbeitsplatz.
Die Grundlage für die Umsetzung dieser gesetzlich verankerten Forderung ist eine Gefährdenanalyse, welche alle Arbeitsbedingungen sowie die psychischen Belastungen erhebt und bewertet. Die Wirksamkeit der sich daraus ergebenden Präventionsmaßnahmen wird kontinuierlich überprüft.