Info für den Hortbesuch bei anderem Träger
Besucht eines Ihrer Kinder einen Hort bei einem anderen Träger? Dann benötigen wir eine kalenderhalbjährliche (Januar bis Juni; Juli bis Dezember) Betreuungsbestätigung für den Hortbesuch und eine Zahlung des Kostenbeitrages für die KITA entfällt.
18.02.2024
Haben Sie ein Geschwisterkind, welches einen Hort außerhalb des Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) besucht, nutzen Sie bitte das Formular Betreuungsbestätigung für den Hortbesuch und lassen Sie es vom jeweiligen Träger ausfüllen.
Diese Bestätigung muss hier halbjährlich pro Kalenderjahr unaufgefordert erneut eingereicht werden, d.h. für die Zeiträume Januar bis Juni und Juli bis Dezember und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Nur bei Vorlage entfallen die Beiträge für die im Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) betreuten Geschwisterkinder in Kindergarten und Krippe.