Fragen und Antworten zum Coronavirus

Fragen und Antworten zum Coronavirus

Coronavirus - Informationen und FAQ für Eltern

Wie erreiche ich Ansprechpartner:innen in der Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten?

Anfragen sind telefonisch (0345 221 2209 und 0345 221 2214) oder schriftlich per E-Mail (eigenbetrieb.kita@halle.de) möglich.

Finden weiterhin Sprechzeiten in der Verwaltung des Eigenbetrieb Kindertagesstätten statt?

Nein, bis auf weiteres finden keine regulären Sprechzeiten in der Verwaltung des Eigenbetrieb Kindertagesstätten statt. Seit dem 12.05.2020 besteht jedoch die Möglichkeit, Telefontermine zu vereinbaren. Die Anmeldung und Terminvergabe hierfür findet telefonisch unter der Nummer 0345 221 2209 statt.

Sind Kostenbeiträge weiter zu bezahlen oder werden diese rückerstattet?

Regelung Kostenbeiträge 2021

Kostenbeiträge werden weiterhin regulär erhoben.

Eltern erhalten keine gesonderte Information zur Zahlungsweise.

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Die Stadt Halle (Saale) hat am 03.02.2021 folgende Festlegung getroffen:

„Der Kostenbeitrag ist in voller Höhe zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Betreuungstage."

Grundlage dafür ist der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 12. Januar 2021:

§1 Abs. 1 Satz 2: „Es ist den Gemeinden überlassen, wie sie die Beiträge für die Notbetreuung festsetzen und berechnen.“

Das Schreiben können Sie hier abrufen: Runderlass Beitragserstattung vom 12.01.2021

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Eine aktuelle Information über die Kostenbeiträge sowie eine Chronologie der Kostenerhebung während der Corona-Pandemie finden Sie auf der Seite des Mahnwesens.

Wo erhalte ich die Bestätigung der Nicht-Inanspruchnahme der Kita für die Beantragung von Kinderkrankengeld bei meiner Krankenkasse?

Den Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme der Kita für die Beantragung von Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie auf Anfrage bei der Leitung Ihrer Kindertageseinrichtung. Ihre Einrichtung und die enstprechende:n Ansprechpartner:innen finden Sie unter Unsere Kitas und Horte.

Werden Kostenbeiträge bei Quarantäne meines Kindes erstattet?

Nein, bei angeordneter häuslicher Quarantäne Ihres Kindes besteht weiterhin eine Kostenbeitragspflicht, auch wenn Ihr Kind für diese Abwesenheitszeit die Einrichtung nicht besuchen darf.