Chronologie der Erhebung der Kostenbeiträge

Chronologie der Erhebung der Kostenbeiträge

1. März bis 12. März 2020

Kostenbeitragspflicht bis 12.03.2020

13. März bis 31. März 2020

Keine Kostenbeitragspflicht vom 13.03.2020 bis 31.03.2020, da Schließung der Kindertageseinrichtungen (basierend auf einer landeseinheitlichen Regelung des Landes Sachsen-Anhalt)

April 2020

Generell keine Kostenbeitragspflicht für alle sorgeberechtigten Personen (Eltern) (basierend auf einer landeseinheitlichen Regelung des Landes Sachsen-Anhalt)

Mai 2020

Tageweise Berechnung je nach Inanspruchnahme der Notbetreuung, d.h. regulärer Kostenbeitrag geteilt durch 19 Tage multipliziert mit den Tagen der Inanspruchnahme der Notbetreuung

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Alle sorgeberechtigten Personen (Eltern), die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben erhalten rückwirkend einen gesonderten Kostenbescheid für den Monat Mai (Postausgang 11.06.2020, Fälligkeit: 06.07.2020)

Juni 2020

Tageweise Berechnung je nach Inanspruchnahme der eingeschränkten Regelbetreuung und von Amts wegen Reduzierung der Betreuungszeitstufe auf Grund individueller Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen, d.h. regulärer Kostenbeitrag geteilt durch 21 Tage multipliziert mit den Tagen der Inanspruchnahme)

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Alle sorgeberechtigten Personen (Eltern), die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, erhalten rückwirkend einen gesonderten Kostenbescheid für den Monat Juni (Postausgang 21.07.2020, Fälligkeit: 06.08.2020)

Juli 2020

Reguläre Erhebung der Kostenbeiträge außer von Amts wegen Reduzierung der Betreuungszeitstufe auf Grund individueller Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen

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Die betroffenen sorgeberechtigen Personen (Eltern) erhalten rückwirkend einen Kostenbescheid Juli (Postausgang 21.07.2020, Fälligkeit: 06.08.2020)

August 2020

Reguläre Erhebung der Kostenbeiträge außer von Amts wegen Reduzierung der Betreuungszeitstufe auf Grund individueller Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen

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Die betroffenen sorgeberechtigen Personen (Eltern) erhalten rückwirkend einen Kostenbescheid August (Postausgang 04.09.2020, Fälligkeit: 23.09.2020)

September 2020

Reguläre Erhebung der Kostenbeiträge

Januar und Februar 2021

Kostenbeiträge werden weiterhin regulär erhoben.

Eltern erhalten keine gesonderte Information zur Zahlungsweise.

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Die Stadt Halle (Saale) hat am 03.02.2021 folgende Festlegung getroffen:

„Der Kostenbeitrag ist in voller Höhe zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der in Anspruch genommenen Betreuungstage."

Grundlage dafür ist der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 12. Januar 2021:

§1 Abs. 1 Satz 2: „Es ist den Gemeinden überlassen, wie sie die Beiträge für die Notbetreuung festsetzen und berechnen.“

Das Schreiben können Sie hier abrufen: Runderlass Beitragserstattung vom 12.01.2021