Fragen zur Anmeldung eines Kitaplatzes

Fragen zur Anmeldung eines Kitaplatzes

Kann ich mein Kind schon vor der Geburt anmelden?

Die Anmeldung eines Einrichtungsplatzes kann sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen. Eine frühere Anmeldung ist nicht möglich.

Welche Möglichkeiten der Anmeldung habe ich?

Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung zur Aufnahme des Kindes in die Kinder/Hort-betreuung vorzunehmen:

1. online

2. per Post mit Anmeldeformular (Formular Antrag Kitaplatz)

Wie gestaltet sich das Verfahren und der zeitlicher Ablauf der Anmeldung?

Bei Online-Anmeldungen erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail

Bei postalischer und persönlicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Nach Prüfung der Unterlagen durch die Geschäftsstelle des Eigenbetriebes werden die Daten unmittelbar in die Datenbank eingepflegt.

Hat die gewählte Kita/der Hort oder das gewählte Angebot freie Plätze, wird ein Betreuungsvertrag, in dem Betreuungsumfang und Betreuungsangebot festgelegt sind, mit den Sorgeberechtigten abgeschlossen. Darüber hinaus wird ein Kostenbescheid erlassen, in dem der monatlich zu zahlende Beitrag festgelegt wird. Bei nicht Vorhandensein freier Plätze wird das angemeldete Kind auf eine Warteliste gesetzt.

Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Kitas des Eigenbetriebes betreut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und die Zustimmung des Jugendamtes vorliegt. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen Antrag an die für diese Kita regional zuständige Außenstelle des Jugendamtes stellen.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in meiner Wunscheinrichtung erhält?

Mit Einarbeitung Ihres Antrages in die Datenbank wird die Verfügbarkeit des Wunschplatzes geprüft (ggf. werden Ersatzeinrichtungen angeboten).
Vor Betreuungsvertragsabschluss erhalten Sie postalisch einen Terminvorschlag zur Unterzeichnung, an welchem Sie möglichst alle Nachweise mitbringen.

Was ist eine Betreuungszeitstufe und wonach richtet sich diese?

Eine Betreuungszeitstufe ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe der Betreuungszeit. Diese richtet sich danach, ob Eltern erwerbstätig sind oder nicht.

Was kostet mich der Kita/Hort-Platz im Monat?

Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019

Übersicht über die Kostenbeiträge:

Kinderkrippe/ Tagespflege  (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)

25 h        30 h        35 h         40 h       45 h         50 h        55 h       60 h

118 €     134 €     150 €       165 €      181 €      196 €        211 €     226 €

 

Kindergarten  (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)

25 h        30 h        35 h         40 h         45 h          50 h          55 h         60 h

86 €        95 €        104 €       119  €      133 €        142 €        158 €       174 € 

  

Hort  (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)

27 h        32 h        37 h         ab 38 h

58 €        60 €        65 €         66  €

 

Kostenbeitrag für Gastkinder i.S.d. § 2 (3) der Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale):
0 - 3 Jahre je angefangene Stunde 2,40 €
ab 3 Jahre - Schuleintritt je angefangene Stunde 1,50 €


Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme einer Ferienbetreuung (für Kinder ohne regulären Hortplatz) je angefangene Stunde 0,70 €.

Bei Überschreitung der Betreuungszeitstufe und für den Zukauf sind je angefangene Stunde 4,00 € zu entrichten.  

Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.

Was ist im Betreuungsvertrag geregelt?

Siehe "Betreuungsvertrag Muster" bei Dokumente

Gehört die Eingewöhnungsphase bereits zur vertraglich vereinbarten Betreuung?

Mit Beginn der Eingewöhnung in der Einrichtung fängt die Betreuung und somit auch der Versicherungsschutz an. Daher ist im Betreuungsvertrag die Zeit der Eingewöhnung enthalten. Es wird empfohlen, ca. 1 Monat Eingewöhnung mit geringerer Betreuungsstundenanzahl einzuplanen.