Hygieneschutz – Rechte und Pflichten

Als Gemeinschaftseinrichtung mit Küche, Speiseraum oder Kinderrestaurant und sanitären Anlagen ist die Einhaltung der Hygiene-Richtlinien eine Selbstverständlichkeit für Kitas und Horte.

Hygieneschutz – Rechte und Pflichten

08.11.2018

Als Gemeinschaftseinrichtung mit Küche, Speiseraum oder Kinderrestaurant und sanitären Anlagen ist die Einhaltung der Hygiene-Richtlinien eine Selbstverständlichkeit für Kitas und Horte.

Die Hygiene Richtlinien bedürfen großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten - besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten - zu sichern. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und Ziel des Rahmenhygieneplans, der in jeder Einrichtung vorhanden ist.

Aber nicht nur für die Erzieherinnen und Erzieher gelten viele Vorschriften, auch die Eltern müssen sich an Regeln halten. So sind Eltern und Sorgeberechtigte gemäß § 34 (5) IfSG gesetzlich verpflichtet, der Einrichtung zu melden, wenn ihr Kind an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt ist (wie z. B. Masern, Windpocken oder Läuse). Eine vollständige Auflistung der meldepflichtigen Krankheiten kann dem Belehrungsbogen entnommen werden.

Kontakt:

Frau Engl
Ernst-Haeckel-Weg 10a
06112 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 221 2219

katja.engl@halle.de